Legal Framework

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Benjamin Böckelmann
[Deine Straße und Hausnummer]
[Deine PLZ und Ort]

im Folgenden „der Anbieter“ genannt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Beratungsleistungen und physischen Raumanalysen (Audits), die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Dienstleistungen, ohne dass in jedem Einzelfall wieder darauf hingewiesen werden muss.

(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand & Methodische Unabhängigkeit

(1) Der Anbieter führt spezialisierte, datenbasierte Raumanalysen durch. Dazu zählen unter anderem die messtechnische Erfassung der Raumluftqualität sowie Spektral- und Flicker-Analysen von Lichtquellen. Die Ergebnisse werden in einem Experten-Dossier nebst Handlungsempfehlungen zusammengefasst.

(2) Die Dienstleistungen des Anbieters sind rein ingenieurstechnischer und beratender Natur. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Die Handlungsempfehlungen ersetzen keine medizinische, baurechtliche oder arbeitsmedizinische Beratung.

(3) Der Anbieter führt seine Analysen nach bestem fachlichem Wissen aus und ist in der Wahl der eingesetzten Messtechnik sowie der Analysemethodik frei und unabhängig.

§ 3 Vertragsschluss & Terminierung

(1) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das individuelle Angebot des Anbieters (fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail) annimmt und der Termin zur Vor-Ort-Messung bestätigt wird.

(2) Vereinbarte Audit-Termine werden exklusiv für den Kunden reserviert und sind verbindlich.

§ 4 Terminabsagen & Ausfallentschädigung

(1) Da Vor-Ort-Audits eine umfangreiche Vorbereitung erfordern und entsprechende zeitliche Ressourcen exklusiv geblockt werden, müssen Terminabsagen oder Verschiebungen durch den Kunden spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn schriftlich mitgeteilt werden.

(2) Sagt der Kunde den Termin innerhalb von weniger als 48 Stunden ab oder verwehrt er dem Anbieter zum vereinbarten Zeitpunkt den Zugang zu den Räumlichkeiten, behält der Anbieter den Anspruch auf 100 % der vereinbarten Nettovergütung als Ausfallentschädigung. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

(3) Unabhängig vom Zeitpunkt der Absage sind vom Kunden Auslagen (z.B. nicht stornierbare Reise- oder Hotelkosten), die bereits verbindlich im Rahmen der Auftragserfüllung getätigt wurden, zu erstatten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Sicherung der Datenintegrität: Um belastbare und unverfälschte Messdaten zu generieren, ist es unerlässlich, dass die zu evaluierenden Räumlichkeiten am Tag des Audits ihren alltäglichen Betriebszustand aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich, von ungewöhnlichen präventiven Maßnahmen (wie bspw. stundenlangem Stoßlüften vor Eintreffen des Anbieters oder dem Abschalten regulärer Technik) abzusehen, da dies die Raumparameter verfälscht.

(2) Sollte vor Ort ersichtlich werden, dass die Raumkonditionen künstlich und maßgeblich verändert wurden (wodurch eine repräsentative Messung unmöglich wird), behält sich der Anbieter das Recht vor, das Audit zum Schutz der eigenen Qualitätsstandards abzubrechen. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass dem Anbieter zum vereinbarten Termin freier Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten gewährt wird.

§ 6 Durchführung vor Ort

(1) Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, koordiniert der Anbieter die Platzierung der Sensorik und die Messintervalle vor Ort eigenverantwortlich.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Messgeräte pfleglich zu behandeln und nicht eigenmächtig zu verstellen oder abzudecken.

§ 7 Abnahme & Dokumentation

(1) Die Ergebnisse des Audits werden dem Kunden in Form eines digitalen und/oder physischen Dossiers zur Verfügung gestellt.

(2) Das Dossier gilt als vertragsgemäß abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt schriftlich auf wesentliche, fachliche Mängel in der Datenerfassung hinweist.

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist die Vergütung unmittelbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

(2) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(3) Der Anbieter behält sich vor, das finale Zertifikat sowie das Experten-Dossier bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen zurückzubehalten.

§ 9 Urheberrechte & Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter behält sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von ihm erstellten Konzepten, Dossiers, Scorecards und den angewandten spezifischen Analyseverfahren.

(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht, das Dossier und das Zertifikat für eigene interne Zwecke sowie zur Außenkommunikation (Marketing) zu nutzen. Eine Bearbeitung, inhaltliche Verfälschung oder teilweise Publikation der Auswertungen aus dem Kontext gerissen ist nicht gestattet.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen und technischen Details des jeweils anderen (inklusive der Messmethodik des Anbieters) Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

§ 10 Widerrufsrecht

(1) Handelt der Kunde als Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Details hierzu sind in unserer separaten Widerrufsbelehrung geregelt.

(2) Für Unternehmer (§ 14 BGB) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Leipzig.